Aufruf zur vorgezogenen Antragsstellung Pos. 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und Pos. 5.2 (Internationale Jugendarbeit)

Finanzielle Förderung

Einrichtungen, die im 1. Halbjahr 2025 Gedenkstättenfahren und Internationale Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW durchführen wollen, werden zur vorzeitigen Antragsstellung aufgerufen. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW hat hierfür auch die Möglichkeit einer online-Antragsstellung eingerichtet. Antragsfrist ist der 15. Oktober 2024.

Für Träger und Einrichtungen in der Gebietskörperschaft des LVR erhalten Sie weitere Informationen unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp#section-4794243

Für Träger und Einrichtungen in der Gebietskörperschaft des LWL erhalten Sie weitere Informationen im Anhang und unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kjfp-nrw/#online-antrag

 Zur online-Antragsstellung gelangen Sie unter: https://www.kjfp.web.nrw.de/onlineantrag.

 

Quelle: LWL / LVR / Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW

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