Vergabemindestentgeltverordnung 2018

Vergaberecht

Durch eine Änderung im SGB III im Sommer 2017 ist der vergabespezifische Mindestlohn, der ab 2018 für alle pädagogischen Mitarbeiter/innen in ausgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit gilt, angepasst worden. Zum 19.12.2017 hat das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Verordnung veröffentlicht, die die Anwendung des Vergabemindestlohns regelt.

Die „Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2018“ vom 19. Dezember 2017 erhalten Sie auf der Webseite des BMAS unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/vergabemindestentgeltverordnung-2018.html?nn=67546

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesgesetzblatt Nr. 79 vom 22.12.2017

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