Verordnung zur Vergaberechtsreform

Vergaberecht

Zur Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform hat die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Vergabeverordnung (VgV) novelliert. Nun wurde der Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt. Darin sind die Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen, zu denen auch die Arbeitsmarktdienstleitungen der BA gehören, modifiziert worden. Zusätzlich zu den bisherigen Qualitätskriterien sollen zwei weitere aufgenommen werden:

„(…)
3. erreichte Bildungsabschlüsse und
4. Beurteilungen der Vertragsausführung durch den öffentlichen Auftraggeber anhand transparenter und nicht diskriminierender Methoden.“ (§65 Abs. 5 VgV).

Die Verordnung erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807318.pdf

Die Freie Wohlfahrtspflege und der Deutsche Gewerkschaftsbund / GEW / ver.di haben sich im Vorfeld mit einer Stellungnahme bzw. mit einer Expertise zu den anstehenden Novellierungen geäußert und eigene Qualitätskriterien formuliert.

Stellungnahme der BAG Freie Wohlfahrtspflege:
http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-zur-verordnung-zur-modernisierung-des-vergaberechts/

Expertise im Auftrag des DGB / GEW / ver.di:
http://www.dgb.de/themen/++co++f53a3f70-8950-11e5-8236-52540023ef1a

 

Quelle: heute im Bundestag Nr. 59 vom 1.2.2016 / BAG FW / DGB

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