Durch das neue Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) sind neue rechtliche Änderungen im SGB VIII verankert worden. Für junge Menschen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (haben), haben sich bzgl. Verbindlichkeit der Hilfen, Übergangsplanung, Nachbetreuung und Kostenbeteiligung Verbesserungen ergeben. Die Fachstelle Leaving Care hat nun eine Kurzexpertise des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF, Heidelberg) veröffentlicht, das in komprimierter Form die konkreten Rechtsfolgen der Kinder- und Jugendhilferechtsreform im Jahr 2021 skizziert und einordnet.
Die Kurzexpertise erhalten Sie auf der Webseite der Stiftung Universität Hildesheim unter:
https://hildok.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/1250
Quelle: Stiftung Universität Hildesheim