Teilzeitausbildung in Heilberufen

Arbeit

Nach Willen der Bundesregierung sollen Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe möglich werden. Das geht aus ihrer Antwort (18/9409 - http://dip.bundestag.de/btd/18/094/1809409.pdf) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die entsprechenden Änderungen der Heilberufsgesetze wurden auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereits zugesagt. Zusätzliche Informationen aus den Ländern seien zudem erforderlich, da bestimmte Aspekte in deren Zuständigkeit fallen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 489 vom 31.08.2016

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