Förderung von ESF-kofinanzierten Einzelprojekten im Rahmen "Starke Quartiere - starke Menschen"

Bildung

Die NRW-Landesregierung unterstützt Kommunen mit Mitteln der Europäischen Strukturfonds bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nun gibt es ab Mai 2016 neue Möglichkeiten zur "vorgezogenen" Beantragung von Einzelprojekten. Die Antragstellung wird nun auch vor einer offiziellen Annahme des "Integrierten Handlungskonzeptes (IHKo)" durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Soziale Stadt des Landes möglich. Dazu muss mindestens ein Ratsbeschluss zum IHKo bzw. zum "IHKo in Planung und Entwicklung" vorhanden sein. Das MAIS NRW informiert zum Rahmen der Antragstellung, zu inhaltlichen Mindestanforderungen, Förderkonditionen und Beratung zur Antragstellung.

Das Informationsblatt erhalten Sie auf der Webseite der G.I.B. unter:
http://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/foerderung-von-esf-kofinanzierten-einzelprojekten-im-kontext-des-aufrufs-201estarke-quartiere-2013starke-menschen201c-der-landesregierung-nrw/at_download/file

Quelle: G.I.B.

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