Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des „Starke Familien-Gesetz“ 

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Im „Starke Familien-Gesetz“ werden neben Änderungen im Familienzuschlag auch Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket umgesetzt. Dazu zählen u.a. die Erhöhung des Schulstarterpakets, kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung auch dann, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist, und Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil etc. Die Änderungen treten zum 01.08.2019 in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/starke-familien-gesetz/131178

 

Quelle: Mitteilung des BMFSFJ vom 05.05.2019

 

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