EU: Aktionsplan zur Stärkung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen

Europa

Die Sozialwirtschaft beschreibt als Begriff eine Vielzahl von Institutionen mit unterschiedlichen Rechtsformen, die sich in ihrer Geschäftstätigkeit primär gemeinnützig den Menschen und der Umwelt widmen und den Großteil ihres Gewinnes reinvestieren. Mit einem Aktionsplan möchte die EU-Kommission nun die Anerkennung sowie das Potential der Sozialwirtschaft stärken. Mit Maßnahmen in drei Bereichen soll die Bekanntheit der sozialwirtschaftlichen Angebote und die Qualifizierung in den Organisationen gefördert, die Neugründung von Betrieben erleichtert und rechtliche Veränderungen im Steuer-, Vergabe- und Beihilfebereich vorgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der EU-Kommission unter:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-will-sozialwirtschaftliche-einrichtungen-europa-starken-2021-12-09_de


Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 09.12.2021

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