Das kürzlich verabschiedete „Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)“ sieht in § 3 ausdrücklich die Förderung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie der Digitalisierung vor. In einem Positions- und Forderungspapier zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ begrüßen über 30 katholische Träger der außerschulischen Jugendbildung und Jugendsozialarbeit sowie die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Nordrhein-Westfalen, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen angesichts ihrer hohen Investitionsbedarfe in den Plänen der Bundesregierung berücksichtigt werden. Ebenso notwendig sei jedoch, dass auch die Bildungsinfrastruktur für junge Menschen außerhalb des schulischen Rahmens gestärkt werde. Dafür braucht es nach Ansicht der Verfasser nachhaltige Strukturen in der non-formalen und informellen Jugendbildung. Als Träger entsprechender Angebote betreiben die beteiligten Organisationen Jugendbildungsstätten, Freizeit- und Begegnungseinrichtungen, Jugendwohnheime sowie vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen im Übergang von Schule zu Beruf.
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Quelle: LAG KJS NRW