Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Neue Möglichkeiten für junge Menschen, aber noch nicht der große Wurf

Rechtliches-SGB2-SGB3

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt in ihrer Stellungnahme die neuen Möglichkeiten für benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche, die durch die SGB II-Reform geschaffen werden sollen. Die Beratung wird ausgebaut, die vorrangige Vermittlung junger Menschen in Ausbildung wird festgeschrieben, Schnittstellen zu BAB und BAföG werden entschärft. Der § 16 h SGB II schafft neue Fördermöglichkeiten, die seitens der katholischen Jugendsozialarbeit begrüßt werden. Leider ausgeblieben, und damit einer der großen Mängel des Reformvorhabens, ist die Entschärfung der Sanktionspraxis für junge Menschen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar versteckt verschärfte Sanktionsregeln eingeführt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Menschen immer noch die Gefahr, in die Obdachlosigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.

Weitere Informationen und die Stellungnahme erhalten Sie auf der Webseite der BAG KJS unter:
http://news.bagkjs.de/sgbII_reform_nicht_der_grosse_wurf

Quelle: BAG KJS / Christian Hampel (LAG KJS NRW)

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