Keine verschärften Sanktionen mehr für U 25-Jährige im SGB II

Rechtliches-SGB2-SGB3

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zu Sanktionen in der Grundsicherung strenge Grenzen in der Anwendung für hilfebedürftige Erwerbsfähige über 25 Jahre gesetzt. Die verschärften Sanktionsmöglichkeiten für unter 25-Jährige waren allerdings nicht Gegenstand des Verfahrens. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit laut Medienberichten die Sanktionspraxis auch für die U 25-Jährigen vorerst ausgesetzt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hatte die Politik und Verwaltung zuvor aufgefordert, die besonders harten Regelungen für junge Menschen in der Grundsicherung endlich rechtssicher aufzuheben und ab sofort bei jungen Menschen, die nachträglich ernsthaft und nachhaltig ihre Mitwirkung erklären, die Leistungsminderungen zurückzunehmen.

Weitere Informationen zur Aussetzung der Sanktionspraxis erhalten Sie auf der Webseite der BAG KJS unter:
https://jugendsozialarbeit.news/hartz-iv-sanktionen-auch-fuer-juengere-ausgesetzt/

Die Forderung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit erhalten Sie unter:
https://jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/druckfrisch/druckfrisch-2019/

 

Quelle: Druckfrisch 9 „Verschärfte Sanktionen für Unter-25-Jährige in der Grundsicherung endlich aufheben!“ vom 13.11.2019 / BAG KJS

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