Wirkungen von Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Beziehern

Rechtliches-SGB2-SGB3

Junge Hartz-IV-Bezieher beginnen nach Sanktionen wegen Pflichtverletzungen schneller eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Nicht-Sanktionierte - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Sanktionen auch zum Rückzug vom Arbeitsmarkt und zu niedrigeren Löhnen bei der Arbeitsaufnahme führen. Zu diesen Ergebnissen kommt der IAB-Kurzbericht 5/2017, in dem die Wirkung von Sanktionen auf männliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des IAB unter:
http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb0517.aspx

Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 08.02.2017

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