Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Referentenentwurf

SGB VIII-Reform

Im März 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) veröffentlicht. Es soll die Überführung der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe nachdem SGB VIII zum 1. Januar 2028 regeln. Damit wird die sogenannte Inklusive Lösung strukturell verankert. Darüber hinaus sollen Änderungen in weiteren Bereichen, wie bspw. ein Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten sowie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit gegenüber klassischen erzieherischen Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige, festgeschrieben werden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat hierzu eine Synopse zum Referatsentwurf erstellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. unter:
https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=359&cHash=e4908d575b21783b406c131553aaa9bf

 

Quelle: Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) 

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