Keine Kürzungen bei der Berufsförderung benachteiligter Jugendlicher!

Jugendberufshilfe

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales plant massive Einschnitte bei den Förderprogrammen für benachteiligte Jugendliche. In einer Pressemitteilung fordert die Freie Wohlfahrtspflege in NRW dazu auf, bei der Berufsförderung benachteiligter junger Menschen nicht zu kürzen. So soll die Anzahl der Plätze in Produktionsschulen von bislang 2.800 auf zukünftig nur noch etwa 1.600 im Programm „Werkstattjahr neu“ reduziert werden. Einhergehen soll diese Veränderung mit einer Begrenzung der Zugangsmöglichkeiten: Konnten bisher junge Menschen bis 25 Jahre gefördert werden, soll dies in Zukunft nur noch für maximal 18-Jährige möglich sein. So sollen 6 Millionen Euro im Jahr gespart werden. Gleichzeitig hat das Ministerium am 31. Januar im NRW-Sozialausschuss bekannt gegeben, dass das Programm „Jugend in Arbeit plus“ Ende 2018 beendet wird. Gerade aber „Jugend in Arbeit plus“ richtet sich an ältere Jugendliche und junge Erwachsene, die sich besonders schwer tun, einen Jobeinstieg zu finden oder in der Berufsausbildung scheitern. Das seit vielen Jahren bewährte Programm bietet den jungen Menschen Beratung und Vermittlung in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

Andrea Schaffeld, Sprecherin der LAG JSA NRW: „Die LAG Jugendsozialarbeit NRW unterstützt ausdrücklich die Position der Freien Wohlfahrtspflege. Die Altersbegrenzung im „Werkstattjahr neu“ grenzt benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf aus und die Instrumente des SGB II (Aktivierung) geben ihnen keine Perspektive. Eine Platzreduzierung, die nur durch die Altersbegrenzung begründet ist, spart Geld bei den ESF-Mitteln und verursacht langfristig Kosten im SGB II, wenn die Übergänge nicht gelingen.“

Weitere Informationen und die Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege erhalten Sie auf der Webseite der LAG Jugendsozialarbeit NRW unter:
http://jugendsozialarbeit-nrw.de/website/keine-kuerzungen-bei-der-berufsfoerderung-benachteiligter-jugendlicher/

 

Quelle: LAG JSA NRW / Freie Wohlfahrtspflege NRW

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