Rechtsgutachten: Die Professionalisierung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit § 9a SGB VIII

Jugendhilfe

Durch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist Ombudschaft mit dem § 9a SGB VIII im Kinder- und Jugendhilferecht verankert. Bei den Verantwortlichen in den Ländern, die diese Pflicht nun umsetzen müssen, aber auch in Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe und in den bereits bestehenden Ombudsstellen stellen sich nun Fragen zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Im Auftrag des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe hat Rechtsanwältin Gila Schindler ein umfassendes Gutachten zu zentralen Aspekten der konkreten Ausgestaltung von Ombudsstellen entsprechend § 9a SGB VIII verfasst. Mit dem Gutachten werden Inhalt und Reichweite der gesetzlichen Grundlage vertiefend untersucht und mit der bestehenden Fachpraxis der zivilgesellschaftlich entwickelten Tätigkeit der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe abgeglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesnetzwerks Ombudschaft unter:
https://ombudschaft-jugendhilfe.de/wp-content/uploads/BNO_Rechtsgutachten_%C2%A7_9a_SGB_VIII_04_2023.pdf

 

Quelle: Bundesnetzwerk Ombudschaft

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