Handreichung zum Mythos „Neutralitätsgebot“ veröffentlicht

Politische Bildung

Die Begriffe „Neutralitätsgebot“ und „Neutralitätspflicht“ werden von rechten Akteuren politisch missbraucht und oft von Verwaltungen falsch angewendet, was freie Träger verunsichert und ihre Arbeit erschwert. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben der Bundesjugendring und der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. eine Handreichung zum „Mythos Neutralitätsgebot“ veröffentlicht. Diese Handreichung soll Jugendverbände, Bildungsstätten und andere Träger der außerschulischen politischen Bildung in ihrer politischen Arbeit unterstützen, indem sie Klarheit über das Thema Neutralität schafft. Da freie Träger keine Staatsorgane sind, unterliegen sie nicht dem Neutralitätsgebot, das nur für staatliche Institutionen gilt. Die Vorstellung, dass alle öffentlich geförderten Einrichtungen parteipolitisch neutral sein müssen, ist ein Mythos und wird von extremen Rechten genutzt, um die demokratische Zivilgesellschaft einzuschüchtern. Private Akteure in der politischen Bildung dürfen Positionen einzelner Parteien als rassistisch oder rechtsextrem benennen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des DBJR unter:
https://www.dbjr.de/artikel/handreichung-zum-mythos-neutralitaetsgebot-veroeffentlicht

 

Quelle: Deutscher Bundesjugendring

 

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