Die BAG der Landesjugendämter bezieht Stellung zur aktuellen Debatte um ein vermeintliches Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie weist darauf hin, dass ein solches Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht existiert und sich insbesondere nicht aus Art. 21 Abs. 1 GG ableiten lässt. Stattdessen ist das Handeln der Kinder- und Jugendhilfe an den Grundwerten des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Grundrechten sowie den Prinzipien des Demokratie-, Sozial- und Rechtsstaats ausgerichtet. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Mai 2025 bekräftigt, dass Jugendarbeit die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenrechte aktiv vertreten muss. Eine Positionierung gegen demokratie- und menschenfeindliche Aussagen und Handlungen gehört daher zum Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.
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https://www.bag-landesjugendaemter.de/de/neues/demokratie-vielfalt-wertefreiheit-schuetzen/
Quelle: BAG Landesjugendämter