Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen – Die Rolle der Träger und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots

Politische Bildung

Die BAG der Landesjugendämter bezieht Stellung zur aktuellen Debatte um ein vermeintliches Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie weist darauf hin, dass ein solches Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht existiert und sich insbesondere nicht aus Art. 21 Abs. 1 GG ableiten lässt. Stattdessen ist das Handeln der Kinder- und Jugendhilfe an den Grundwerten des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Grundrechten sowie den Prinzipien des Demokratie-, Sozial- und Rechtsstaats ausgerichtet. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Mai 2025 bekräftigt, dass Jugendarbeit die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenrechte aktiv vertreten muss. Eine Positionierung gegen demokratie- und menschenfeindliche Aussagen und Handlungen gehört daher zum Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAG der Landesjugendämter unter:
https://www.bag-landesjugendaemter.de/de/neues/demokratie-vielfalt-wertefreiheit-schuetzen/

 

Quelle: BAG Landesjugendämter

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC