Interessensbekundungsverfahren zu spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Prävention

Die Landesregierung in NRW beabsichtigt, im Rahmen des Handlungs- und Maßnahmekonzepts im Bereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche die spezialisierte Beratung flächendeckend in NRW auszubauen bzw. qualitativ zu verbessern. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ruft nun öffentliche und freie Träger dazu auf, Anträge auf Förderung von Personalkosten von zusätzlichen geeigneten Fachkräften zum Ausbau vorhandener und neuer spezialisierter Beratungsangebote und -strukturen ab dem Jahr 2021 oder 2022 zu stellen. Interessensbekundungen können vom 15. März bis zum 30. April 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW unter:
https://www.mkffi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt-0

Die Webseite zum Interessenbekundungsverfahren wird ab dem 15.03.2021 freigeschalten unter:
https://response.questback.com/isa/qbv.dll/bylink?p=bEHNSUyTyeBKnbTtKH8-2-GKCCp6uOXApzIv1iGJ-KUkTsojTk1ovm-HQVtlEVqQvcZ5uaqFtK6LrR0nO_D9Og2

 

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW

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