Neuer Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz

Aufenthalt

Fachkräfte aus Nicht-EU-Statten haben die Möglichkeit, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede ihrer Berufs- oder Hochschulausbildung durch eine Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen. Verschiedene gesetzliche Regelungen wurden mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 im Aufenthaltsgesetz verändert. Die Fachstelle Beratung und Qualifizierung und die Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk haben einen neuen Leitfaden zum neuen § 16d AufenthG veröffentlicht, der Berater*innenn in dem Themenfeld der Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung in der Praxis unterstützen soll.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk unter:
https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Einwanderung/Publikationen_2021/Minor_FE_Leitfaden-16d_2021.pdf

 

Quelle: Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk

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