Der Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit begrüßt in seiner Stellungnahme zum Neunten SGB II-Änderungsgesetz vor allem in Bezug auf den neuen § 16h SGB II die neuen Fördermöglichkeiten für besonders schwer erreichbaren jungen Menschen unter 25 Jahren. Hier werde der Fachdiskussion um jugendgerechte Förderansätze am Übergang Schule - Beruf auch im SGB II Rechnung getragen. Dennoch gebe es, so der Kooperationsverbund, noch offene Fragen bspw. zu einer Vorrang-/Nachrang-Regelung, der rechtskreisübergreifenden Abstimmung, den Anforderung an die durchführenden Träger. Klar sei jedoch, dass die Jugendhilfe grundsätzlich weiterhin zuständig sei für diese Zielgruppe.
Die Stellungnahme erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugensozialarbeit unter:
http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/KV_Stellungnahme_pp_16h_SGB_II.pdf
Quelle: Druckfrisch Nr. 5 vom 29.04.2016