Anlässlich des Verhandlungsbeginns des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen verweist der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit auf die besondere Situation von jungen Menschen unter 25 Jahren. Für diese Gruppe gelten verschärfte Sanktionsregelungen, d.h. sie werden stärker sanktioniert als Erwachsene. Der häufigste Sanktionsgrund sind Meldeversäumnisse, die selten mutwillig zustande kommen. Bereits die zweite Pflichtverletzung kann zum vollständigen Wegfall der Leistung – auch der Kosten der Unterkunft – führen. Infolge dessen können die Betroffenen dauerhaft von Ausgrenzung und Armut bedroht sein. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher die Abschaffung der verschärften Sanktionsregelungen, die sich darüber hinaus weder aus pädagogischer noch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht als sinnvoll und zielführend erwiesen hätten.
Weitere Informationen finden Sie unter auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unter:
http://155019.seu2.cleverreach.com/m/11186161/
Quelle: Druckfrisch des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit vom 14.01.2019