Assistierte Ausbildung – Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes und der Rahmenbedingungen des § 130 SGB III

Jugendberufshilfe

Nachdem die Assistierte Ausbildung - zunächst befristet bis zum Jahr 2018 - eingeführt worden ist, zeigen die ersten Erfahrungen, dass sich das Instrument als ein relevantes und richtungsweisendes Angebot erweist. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert daher, die Assistierte Ausbildung auch über 2018 hinaus zu fördern und sie zu einem flexiblen, bedarfsgerechten sozialpädagogischen Begleitinstrument weiter zu entwickeln. Um den unterschiedlichen Förderbedarfen der einzelnen Jugendlichen und der jeweiligen Ausbildungsbetriebe gerecht werden zu können, sollte von dem standardisierten Maßnahmecharakter Abstand genommen werden. Empfehlenswert wäre zudem, das Angebot stärker mit den länderspezifischen Übergangskonzepten zu verzahnen und für weitere Berufsbilder und Zielgruppen in der Berufsausbildung zu öffnen.

Sie erhalten die Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit auf dessen Webseite unter:
http://jugendsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2017/07/KV_Stellungnahme_AsA_02.08.17.pdf

 

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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