Reform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet

SGB VIII-Reform

Der Bundesrat hat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Damit wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Zuge einer „inklusiven Lösung“ grundlegend reformiert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz integriert nicht nur die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen in das SGB VIII und schafft damit die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Darüber hinaus werden weitere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe neu geregelt bzw. weiterentwickelt. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden ist, die diese nicht tragen können. Er fordert die Bundesregierung auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen. Für die Jugendsozialarbeit ergeben sich einige Änderungen, z.B. durch die Ergänzung des § 13 SGB VIII mit einem neuen § 13a zur Schulsozialarbeit und der Inklusion.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesrats unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0301-0400/0319-21.html

 

Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 07.05.2021

 

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