Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP) - Antragstellung für 2025

Finanzielle Förderung

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW ruft zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP NRW im Haushaltsjahr 2025 auf.

Eine Antragstellung ist für folgende Projektförderpositionen möglich:

Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung
Pos. 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung
Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit
Pos. 3.2: Demografie / ländlicher Raum / regionale Anforderungen
Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte
Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung
Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen
Pos. 4.4: Geschlechterreflektierende Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Pos. 4.5: Angebote für junge LSBTIQ*-Menschen
Pos. 5.1: Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit
Pos. 5.3: Klima, Ökologie und Bildung für nachhaltige Entwicklung
Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit
Pos. 6: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe

 

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2025 festgelegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Allerdings werden Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, nachrangig behandelt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anhang.

Quelle: LWL / LVR

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