Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP NRW im Haushaltsjahr 2019 aufgerufen. Der KJFP mit einer Laufzeit von 2018 - 2022 ist inhaltlich neu geordnet worden und enthält geänderte Förderpositionen, welche die aktuellen fachlichen Diskurse aufnehmen. Eine Antragstellung ist für folgende Projektförderpositionen möglich:
Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung
Pos. 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung
Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit
Pos. 3.2: Demografie / ländlicher Raum / regionale Anforderungen
Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte
Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung
Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen
Pos. 4.4: Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit / Gender Mainstreaming
Pos. 4.5: Angebote für junge LSBT*-Menschen
Pos. 5.1: Kinder-/Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit
Pos. 5.3: Bildung für nachhaltige Entwicklung
Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit
Pos. 6: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2019 festgelegt. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist.
Antragsformulare für Einrichtungen im Rheinland erhalten Sie im Anhang und demnächst auf der Webseite des LVR unter:
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp
Antragsformulare für Einrichtungen in Westfalen erhalten Sie auf der Webseite des LWL unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/jufoe/finanzielle_hilfen2/ljpl/
und den dazugehörigen Unterseiten.
Quelle: LVR /LWL