Handreichung „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz (!)?“

Prävention

Kinderschutz und Datenschutz stehen nicht im Widerspruch, sondern ergänzen sich, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Während das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, stellt sich in der Praxis oft die Frage, wie persönliche Daten in Kinderschutzfällen sicher und rechtmäßig verwendet werden können. Vertraulichkeit ist hierbei entscheidend, da Betroffene nur in einem geschützten Raum bereit sind, über ihre Probleme zu sprechen und Lösungen zuzulassen. Ein neuer Leitfaden im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern bietet praktische Anweisungen, wie Fachkräfte datenschutzrechtliche Vorgaben regelkonform anwenden können, um das Kindeswohl zu sichern. Dabei werden die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und relevante Bestimmungen der Sozialgesetzbücher (SGB) detailliert erläutert. Durch klare Richtlinien soll die Handlungssicherheit der Fachkräfte gestärkt und Unsicherheiten im Umgang mit personenbezogenen Daten abgebaut werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der unter:
https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Soziales%2c%20Integration%20und%20Gleichstellung/Dateien/Dateien/Handreichung%20-%20%27Datenschutz%20%28k%29ein%20Hindernis%20im%20Kinderschutz%27.pdf

und:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kinder-&-Jugend/Kinderschutz/


Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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