Bedeutung von Kinderrechten bei der Prävention sexualisierter Gewalt

Prävention

Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten. Dabei ist es die Pflicht der Erwachsenen, die Kinderrechte zu gewährleisten. Drei zentrale Rechte ziehen sich durch die UN-Kinderrechtskonvention: das auf Schutz, das auf Befähigung und das auf Teilhabe. Alle drei sollten im Alltag sichergestellt und miteinander vereinbart werden. So darf der Schutzgedanke zum Beispiel nicht zu weniger Lern- und Erfahrungsräumen führen. Die Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt möchte mit ihrer neuen Kampagne auf die Bedeutung von Kinderrechten auch im Rahmen der Prävention sexualisierter Gewalt hinwiesen. Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Lebenswelten mitwirken und an Entscheidungen teilhaben zu lassen, bedeutet, sie ernst zu nehmen und sie in ihrer Persönlichkeit zu stärken. Gelebte Partizipation trage zu einem wirksamen Kinderschutz bei.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt unter:
https://psg.nrw/kinderrechte-und-praevention/

Zum Materialpaket und zur Sensibilisierungskampagne Kinderrechte gelangen Sie unter:
https://psg.nrw/produkt/materialpaket-2/

 

Quelle: Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt

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