ALG-II-Anspruch trotz Jugendarrest StraffälligkeitJugendliche oder Heranwachsende, die einen bis zu vier Wochen andauernden Jugendarrest verbüßen, verlieren nicht ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch. Dies entschied nun das Sozialgericht Dresden.Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite JuraForum unter:http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-anspruch-trotz-jugendarrest-473975Quelle: JuraForum