Das Kommunale Integrationsmanagement NRW und das Tripelmandat der Sozialen Arbeit - Zwischen Steuerungslogik, Integrationsgovernance und professioneller Praxis

Jugendmigrationsdienste

Sehr geehrte Leser*innen,

das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) in Nordrhein-Westfalen ist ein zentrales Element der landesweiten Integrationsstrategie und das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm des Landes. Ziel ist die rechtskreisübergreifende Koordination von Integrationsleistungen sowie die systematische Verbindung von strategischer Steuerung und individueller Fallarbeit im Rahmen des Case Managements.

KIM ist das Ergebnis einer integrationspolitischen Entwicklung, die über Jahre hinweg von Fragmentierung, unterschiedlichen Zuständigkeiten und ungleichen Zugängen geprägt war. Spätestens seit den migrationspolitischen Dynamiken der Jahre ab 2015 wurde deutlich, dass punktuelle Programme und nebeneinanderstehende Hilfesysteme den komplexen Lebenslagen von Zugewanderten – insbesondere junger Menschen – nicht gerecht werden. KIM ist der politische Versuch, strukturelle Defizite der Integrationsförderung durch stärkere Steuerung, verbindlichere Kooperation und eine systematische Verzahnung kommunaler Akteure zu überwinden.
Der vorliegende Fachartikel verdeutlicht, dass KIM eingebettet ist in politische Zielsetzungen, die zwischen Integrationsförderung, sozialer Kontrolle und migrationspolitischer Steuerung oszillieren. Für die Jugendsozialarbeit bedeutet das, dass sie in einem Feld agiert, in dem Hilfe nicht ohne Erwartung, Unterstützung nicht ohne Bedingung und Teilhabe nicht ohne implizite Anpassungsanforderungen gedacht wird. 

Nicht nur junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geraten dabei leicht in die Mühlen widersprüchlicher Anforderungen. Einerseits sollen sie individuell gefördert, in ihrer Selbstbestimmung gestärkt und vor Ausgrenzung geschützt werden. Andererseits stehen sie im Fokus integrationspolitischer Erwartungen an Leistungsbereitschaft, Anpassung und Verwertbarkeit. Dabei kann ein Kommunales Integrationsmanagement diese Widersprüche nicht auflösen – im Gegenteil: Es institutionalisiert sie.

Genau hier ist professionelle Haltung gefragt. Die Spannung sozialer Arbeit zwischen der Verpflichtung gegenüber dem Individuum als Teil gesellschaftlicher Ordnungsstrukturen und einer eigenständigen, menschenrechtlich fundierten Fachlichkeit ist konstitutiv – und muss aktiv gestaltet werden. Wer im Rahmen von KIM arbeitet, kann sich dieser Verantwortung nicht entziehen. 

Gleichzeitig wäre es zu kurz gegriffen, KIM allein als Instrument der Steuerung oder Kontrolle zu kritisieren. Richtig umgesetzt, bietet es die Chance, strukturelle Brüche zu überwinden, Zugänge zu erleichtern und Unterstützungsangebote endlich stärker an den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen auszurichten. Doch dafür braucht es mehr als Koordination und Fallmanagement. Es braucht eine klare fachliche Positionierung, die genau an den Stellen Widerspruch artikuliert, wo fachliche Standards unter Druck geraten. 

Für Träger der Jugendsozialarbeit bedeutet das, sich nicht in die Rolle bloßer Dienstleister drängen zu lassen. Wer KIM mitgestaltet, muss auch bereit sein, Konflikte auszuhalten und sichtbar zu machen – etwa wenn rechtliche Rahmenbedingungen Teilhabe verhindern, wenn Verwaltungslogiken individuelle Lösungen blockieren oder wenn integrationspolitische Ziele an den Lebensrealitäten junger Menschen vorbeigehen. KIM kann nur dann funktionieren, wenn die Perspektive der Sozialen Arbeit als kritisches Korrektiv ernst genommen wird und festgestellte Bedarfe aufgenommen und Angebotslücken geschlossen werden. 

Ich wünsche ihnen eine informative Lektüre und eine erholsame Sommerzeit! 

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.


Quelle: Christine Müller (LAG KJS NRW)

Dokument Dateigröße Typ
jsaaktuell24626.pdf867.7 KBpdf
VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC