Die SGB VIII-Reform aus Sicht der Jugendsozialarbeit

Jugendhilfe

Sehr geehrte Leser*innen,

„Was lange währt, wird endlich…“ – na ja, zumindest fertig. Seit 2013 wurde an der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gearbeitet. Wobei das so auch nicht stimmt – 2013 stand dieses Vorhaben erstmal im Koalitionsvertrag. Angefangen daran zu arbeiten wurde dann erst rund zwei Jahre später. Zumindest in der noch aktuellen Legislaturperiode war es dann ein mehr oder weniger kontinuierlicher Prozess, der schlussendlich zu dem inzwischen bekannten Ergebnis geführt hat.

Allein eine „Große Lösung“ zu finden und den unterschiedlichen Bedarfen der jungen Menschen mit und ohne Behinderung gerecht zu werden, dabei die Notwendigkeiten von unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Trägern zu berücksichtigen und ein System in ein anderes zu überführen, ist eine Mammutaufgabe. Sie ist so groß, dass die „Große Lösung“ auch erst 2028 komplett umgesetzt sein soll. 

Dass der Gesetzgeber den Kinder- und Jugendschutz sowie Beteiligungsrechte verbessert, ist zu begrüßen. Gerade in diesen Bereichen bestehen – nicht nur in der Jugendsozialarbeit – große Unterschiede zwischen einzelnen Trägern und Einrichtungen, und bei manchen ist hier noch deutlich Luft nach oben.

Eine verbesserte Kooperation und Kommunikation, wie sie im Bereich des Kinderschutzes vorgesehen ist, würde uns in allen Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit gut tun. Es reicht nicht, wenn Kommunikation und Abstimmung im Gesetz steht. Sie müssen auch gelebt werden.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang. In einer früheren Version haben wir im Text irrtümlich die Stadt Mönchengladbach als einen Ort erwähnt, an dem eine große Zahl an Übergriffe auf Kinder bzw. Schutzbefohlene erfolgt ist. Der Ort hätte Bergisch Gladbach heißen müssen. Wir haben diesen Fehler in der aktuellen Ausgabe korrgiert.

Quelle: Stefan Ewers / LAG KJS NRW

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