Jugendberufsagenturen – Ursprung und Entwicklungsperspektive

Jugendberufshilfe

Sehr geehrte Leser*innen,

auch wenn wir von einer flächendeckenden Einführung von Jugendberufsagenturen noch weit entfernt sind, so hat dieses Ansinnen aus dem Koalitionsvertrag 2013 nicht nur für viel Gesprächsstoff in der Jugendhilfeszene gesorgt, sondern auch viel zur Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit beigetragen. 

Teilweise mag sich die Jugendhilfe immer noch als kleinerer Partner gegenüber den „Großen“ (Arbeitsagentur und Jobcenter) fühlen – immer häufiger ist aber von einem wachsenden Erfolg in der Zusammenarbeit zu hören. Dabei muss meiner Ansicht nach darauf geachtet werden, dass „die Jugendhilfe“, anders als Arbeitsagentur und Jobcenter, keine in sich geschlossene Organisationseinheit ist, sondern aus vielen unterschiedlichen Leistungen und Angeboten freier und öffentlicher Träger besteht. Dies muss „die Jugendhilfe“ immer wieder ihren Partnern vermitteln. Die Abstimmung mit mehreren Beteiligten, wie etwa Angeboten der Jugendsozialarbeit, stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe oder den Angeboten der Jugendgerichtshilfe, mag in ihrer Vielfältigkeit zunächst verwirren, bietet aber gerade in ihrer Differenziertheit hervorragende Möglichkeiten, junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen.

Handlungsleitend für diese rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit müssen aber immer die Interessen und Bedarfe der jungen Menschen sein. Unterstützung hierbei erhält man von der Servicestelle Jugendberufsagenturen.

Ich wünsche ihnen eine informative Lektüre.

 

Stefan Ewers
Geschäftsführer

 

Den gesamten Artikel erhalten Sie im Anhang.

Quelle: Anna Burmeister (Servicestelle Jugendberufsagenturen / BIBB)

 

Hinweis: In der ursprünglichen PDF-Version waren die Hyperlinks in der Bibliografie nicht richtig verlinkt. Dies wurde in der aktuellen Fassung korrigiert. 

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