Schnell oder gut? Der Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren

Straffälligkeit

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

wie reagieren Sie als Erstes, wenn Sie die Aufzeichnungen von brutalen Handlungen gewalttätiger junger Menschen sehen, die inzwischen schon fast regelmäßig den Weg von einer der vielen Überwachungskameras an Bahnhöfen oder öffentlichen Plätzen in die Nachrichten finden? „Schnell verurteilen – am besten mit einer empfindlichen Strafe!“ schießt es so manchem sicher als Erstes durch den Kopf. Und mit dieser Reaktion stehen diejenigen beileibe nicht alleine da, sondern bestätigen durchaus einen gesellschaftlichen Trend. So nachvollziehbar Gefühle von Wut und Rache und der Wunsch nach schneller und harter Strafe angesichts der genannten Bilder sind: Dürfen sie handlungsleitend für das Jugendstrafverfahren sein?

Mit Prof. Dr. Andreas Mertens betrachtet ein Strafrechtler die Verfahrensbeschleunigung im Jugendstrafrecht im Sinne eines „Schnell verurteilen“ eher kritisch. Er fordert für die Betrachtung der Persönlichkeit des jungen Menschen sowie die Chance auf eine „Neuausrichtung des Lebens“ die notwendige Zeit ein; nicht zuletzt, um dem erzieherischen Grundanliegen des Jugendstrafrechts Rechnung zu tragen.

Warum es sinnvoll ist, einem Jugendstrafverfahren die nötige Zeit einzuräumen und was Tierversuche mit der Verfahrensbeschleunigung zu tun haben, lesen Sie in dieser Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuell.

Stefan Ewers
Geschäftsführer

Den Artikel erhalten Sie im Anhang

Quelle: Prof. Dr. Andreas Mertens

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