Der schwierige Übergang in die Freiheit

Straffälligkeit


Soziale Arbeit und Übergangsmanagement mit jungen Straffälligen

– Eine Arbeitshilfe –
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wer heute von Übergängen redet, denkt meist an den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf – vielleicht auch noch an den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule oder von dieser in die weiterführende Schule. Dabei scheint die Freude und Neugier, mit der Kinder in Kindertagesstätten noch den Übergang in die Grundschule erwarten oder sogar herbeisehnen, in den nächsten Übergangsphasen immer stärker zu schwinden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Übergänge immer schwieriger und problembehafteter werden, je älter die jungen Menschen werden. Vor dem Hintergrund fehlender Ausbildungs- und Studienplätze und der damit für viele, gerade benachteiligte junge Menschen verbundenen mangelnden Perspektive ist die Sorge um einen gelingenden Übergang durchaus berechtigt.

Während (nicht nur) in Nordrhein-Westfalen Vieles für ein Gelingen dieser Übergänge getan wird, etwa durch Kommunale Präventionsketten oder die Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf, sind die besonderen Herausforderungen, die der Übergang von der Haft in die Freiheit an straffällige junge Menschen stellt, so gut wie nicht im öffentlichen Bewusstsein vorhanden.

Auch wenn angesichts der Medienberichterstattung über brutale Gewalttaten junger Menschen der Ruf nach „Wegsperren“ groß ist und ich diese Taten und die Notwendigkeit der Strafe nicht verharmlosen will, so ist doch der Erziehungsgedanke Leitprinzip des Jugendstrafrechts. Darüber hinaus ist es Ziel des Gesetzes, „erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken“ (§2 JGG). Gerade vor diesem Hintergrund kommt der Gestaltung des Übergangs aus der Haft in ein Leben in Freiheit eine besondere Bedeutung zu. Denn neben einer eventuell fehlenden schulischen oder beruflichen Perspektive stehen gerade junge Haftentlassene vor einer Vielzahl an Herausforderungen: Notwendige Ämtergänge, Wohnungssuche, Eigenverantwortlichkeit der Lebensführung nach einem sehr reglementierten und strukturierten Tagesablauf sind nur einige der Aufgaben, die der Haftentlassene zu bewältigen hat. Gerade der Erziehungsgedanke und die Verhinderung erneuter Straftaten sind die Kriterien, nach denen der Erfolg des Übergangs dieser jungen Menschen beurteilt werden muss. Angesichts der Tatsache, dass über 70% der jungen Straftäter wieder rückfällig werden, besteht hier noch ein immenser Nachholbedarf. „Keinen Jugendlichen zurück lassen“ gilt auch und besonders für haftentlassene junge Menschen!

Stefan Ewers
Geschäftsführer

Die Arbeitshilfe erhalten Sie im Anhang.


Quelle: LAG KJS NRW / Lutz Klein, Manuel Pensé

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