Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen 2011–2015 mit neuen Zielen und mehr Geld

Jugendhilfe


– Eine Dokumentation der Informationsveranstaltung vom 06.09.2011 –
 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen erhalten mit dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan NRW neue Fördermöglichkeiten – vor allem im Bereich der Projektförderung. Alle anerkannten Träger der Jugendhilfe in NRW haben nun die Möglichkeit, in allen Förderbereichen Projektanträge zu stellen. Außerdem sind die einzelnen Förderbereiche in ihrer inhaltlichen Darstellung sehr allgemein gehalten, was den Trägern und Einrichtungen einen größeren Spielraum in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Projekte ermöglicht. Was zunächst fast nach „Alles ist möglich!“ klingt, birgt jedoch auch das Risiko der fehlenden Sicherheit, ob ein Projektantrag auch bewilligt wird. Daher empfiehlt es sich, schon während der Entwicklung eines Projekts das Gespräch mit dem Landesjugendamt zu suchen. Katholische Träger der Jugendsozialarbeit werden hierbei auch durch die LAG KJS NRW unterstützt.

Kritisch anzumerken bleibt, dass auch mit diesem Kinder- und Jugendförderplan eine mehrjährige Finanzierung von Projekten nicht möglich ist. Die reelle Durchführungszeit für Projekte liegt bei maximal sechs bis acht Monaten, wenn der Landeshaushalt erst im April eines laufenden Jahres verabschiedet wird. Inwieweit z. B. auch Forschungsprojekte, die erstmals aus dem KJFP finanziert werden und aus meiner Sicht dringend notwendig sind, unter diesen Rahmenbedingungen realisiert werden können, bleibt dann doch sehr fraglich.

Ich hoffe, diese Ausgabe von jugendsozialarbeit aktuellbietet dennoch einige Anregungen und Hinweise für zukünftige Projekte in Ihrer Einrichtung.


Den Artikel erhalten Sie im Anhang.

Quelle: Barbara Pabst / LAG KJS NRW

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