Inklusionsscheck NRW: Förderung von Inklusionsaktivitäten in 2022

Inklusion

Initiativen, Vereine oder Einrichtungen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in NRW verbessern möchten, können ab Februar d.J. über das Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.000 EUR beantragen. Voraussetzungen sind u.a., dass möglichst viele Menschen mit Behinderung von den Maßnahmen profitieren, die Aktivitäten in 2022 umgesetzt werden und keine weitere öffentliche Förderung dafür eingesetzt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter:
https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

 

Quelle: MAG NRW

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC