Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen (18/5377) zur besseren Förderung von Integrationsbetrieben angenommen. Danach sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Integrationsbetriebe zukünftig auch Inklusionsbetriebe genannt und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden.
Den Antrag der Koalitionsfraktion erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags unter:
http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805377.pdf
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 467 vom 23.09.2015