Das LVR-Landesjugendamt schreibt auch für 2025 die Förderung von Initialprojekten in der Kinder- und Jugendhilfe mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des LVR aus. Vorrangig werden innovative Projekte der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII zu den verschiedensten Themen gefördert, soweit keine Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW bestehen. Antragsfrist für das Jahr 2025 ist der 15.03.2025.
Weitere Informationen zur Initialförderung entnehmen Sie dem Anhang und der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/modellundinitialprojekte/modellundinitialprojekte_1.jsp
Quelle: LVR