NRW: Honoraruntergrenzen für selbstständige Künstler*innen in Programmen der Kulturellen Bildung

Bildung

Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen haben trotz abgeschlossenen Studiums und Vollzeitarbeit Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sind oft auf Nebentätigkeiten angewiesen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, führt die Landesregierung Honoraruntergrenzen für selbstständige Künstler*innen ein. Ab August 2024 gelten diese zunächst in den Programmen der Kulturellen Bildung, die vom Land allein gefördert werden, und ab Januar 2026 in allen Sparten, sobald das Land an der Förderung beteiligt ist. Ziel ist es, eine faire Bezahlung sicherzustellen, damit Künstler*innen von ihrer Arbeit leben können, was zugleich die Qualität der Kulturangebote steigern soll. Zur Festlegung der Honoraruntergrenzen wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, und eine unabhängige Fachkommission war in den Prozess eingebunden. Die Auswirkungen dieser neuen Regelung werden erstmals 2025 evaluiert und sollen danach alle vier Jahre überprüft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung unter:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-faire-bezahlung-von-kuenstlerinnen-und-kuenstlern-nordrhein-westfalen-fuehrt

Quelle: Pressemitteilung des Landes NRW vom 18.07.2024

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