NRW: Hinweise zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen

Schulbezogene Jugendsozialarbeit


Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich jeweils 47,7 Mio. EUR befristet zur Verfügung. Im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms soll zielgruppenorientierte Jugendarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung gewährleistet und so Chancengleichheit auf Bildung und Teilhabe unterstützt werden. Dazu ist nun ein Erlass und ein Hinweisschreiben veröffentlicht worden.

Den Erlass und das Hinweisschreiben erhalten Sie auf der Webseite der Grünen im Landtag NRW unter:
http://gruene-fraktion-nrw.de/aktuell/publikationen/fachnewsletter/nldetail/nachricht/landesfoerderung-zur-sicherung-der-sozialen-arbeit-an-schulen-zur-umsetzung-des-bildungs-und-teilha.html

Quelle: Webseite der Grünen im Landtag NRW

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC