WLAN in der Jugendhilfe: Internetzugang und Haftungsfragen 

Digitalisierung

Inwieweit haften Einrichtungen, wenn junge Menschen über ihr WLAN unerlaubte oder urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen oder teilen? Trotz der Abschaffung der sog. Störerhaftung im Jahr 2017 gibt es dennoch Haftungsrisiken. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. hat ein Merkblatt zum Thema Internetzugang und Haftungsfragen in der Jugendhilfe herausgebracht.

Das Merkblatt erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. unter:
https://www.ajs.nrw.de/wp-content/uploads/2018/09/AJS-Merkblatt_WLAN_0718.pdf

 

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.

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