Arbeitshilfe für die Anstellung im Rahmen eines Praktikums für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Junge Flüchtlinge

Benötigen Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Arbeitserlaubnis oder die Zustimmung der Arbeitsagentur, wenn sie ein Praktikum oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben wollen? Eine Übersicht dazu hat das Projekt „Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der GGUA Flüchtlingshilfe zusammengestellt.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe unter:
http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Arbeitserlaubnis_bzw.pdf

Weitere interessante Informationen erhalten Sie unter:
http://www.einwanderer.net/Willkommen.7.0.html

Quelle: GGUA Flüchtlingshilfe

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