Das Land NRW erstattet Schüler*innen und Auszubildenden in bestimmten Gesundheitsberufen ab sofort 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes, und dies sogar rückwirkend zum 1. September 2018. Damit soll der Einstieg in die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitsbereich erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Gesundheits- und Sozialministeriums NRW unter:
https://www.mags.nrw/einstieg-schulgeldfreiheit
Quelle: MAGS NRW