Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) treten seit dem 12. Juni 2026 neue EU-Regelungen für Asylverfahren in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen. Zudem werden europaweit verbindliche Vorgaben für Screening-, Grenz- und Rückkehrverfahren sowie besondere Schutzregelungen für vulnerable Gruppen wie Minderjährige und Familien eingeführt. Gleichzeitig enthalten die neuen Vorschriften Maßnahmen, die die Rechte von Asylsuchenden einschränken können, darunter Grenzverfahren, beschleunigte Verfahren sowie erweiterte Möglichkeiten zur Kontrolle, Bewegungsbeschränkung und Inhaftierung. Die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit europäischen Grund- und Menschenrechten wird von Fachleuten kontrovers diskutiert. Um Fachkräfte bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zu unterstützen, hat IBIS e.V. drei Broschüren veröffentlicht, die rechtliche Grundlagen und praktische Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis vermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von IBIS e.V. unter:
https://ibis-ev.de/wissenswertes-beratung-und-therapie/
Quelle: IBIS e.V.