Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit wird weitergeführt
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Die neue Förderrichtlinie zur kommunalen Schulsozialarbeit ist Ende Mai in Kraft getreten. Auch wenn grundsätzlich Schulsozialarbeit eine Aufgabe der Jugendhilfe und somit in der Verantwortung der Kommunen ist, unterstützt NRW jedoch ergänzend auf freiwilliger Basis. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Arbeitsverträge mit Fachkräften obliegt den Kommunen. Einige Neuerungen sind hinzugekommen: Neu ist, dass der Förderhöchstbetrag für Vollzeitstellen bei 70.000 Euro bleibt, in besonderen Fällen jedoch auf bis zu 80.000 Euro erhöht werden kann. Zudem wird das Antragsverfahren durch den Wegfall der Trennung von Personal- und Sachausgaben vereinfacht. Die Richtlinie wird vollständig digitalisiert und über das zentrale Förderportal abgewickelt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums unter:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/land-setzt-klares-zeichen-fuer-die-schulsozialarbeit-foerderrichtlinie
Quelle: Pressemitteilung des Landes NRW vom 27.05.2025