Flüchtlinge sollen mehr Unterstützung in der Berufsausbildung erhalten

Junge Flüchtlinge

Laut eines Gesetzentwurfs des Arbeitsministeriums sollen junge Menschen bei einer Berufsausbildung im Betrieb künftig früher und besser unterstützt werden können. So sollen Geduldete ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten Zugang zu verschiedenen ausbildungsfördernden Leistungen, wie BAB, Assistierte Ausbildung, BAföG, abH erhalten. Das Bundeskabinett hat diesem Entwurf bereits zugestimmt.

Weitere Informationen erhalten sie auf den Webseiten des

- Bundesarbeitsministeriums unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/mehr-unterstuetzung-fuer-fluechtlinge-in-berufsausbildung.html?nn=31846

- Bundesbildungsministeriums unter: http://www.bmbf.de/press/3836.php

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.08.2015

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