Erlass zur Schulsozialarbeit des NRW-Innenministeriums

Schulbezogene Jugendsozialarbeit


Der Städte- und Gemeindebund informiert in einer Mitteilung vom 11.02.104 über einen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit den Mitteln für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 – 2013. Danach dürfen nicht verwendeten Mittel für Schulsozialarbeit bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Kommunen in schwieriger haushaltwirtschaftlicher Lage. Das Arbeitsministerium teilt zudem mit, dass sich NRW im Hinblick auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit weiter beim Bund für eine dauerhaft tragfähige Lösung einsetzen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Städte- und Gemeindebundes NRW unter:
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/erlass-des-im-nrw-zur-schulsozialarbeit.html?cHash=34d6f4e477270e9d27499f6c8adee0cd

Quelle: StGB NRW-Mitteilung vom 11.02.2014
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