NRW: Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII

Jugendhilfe


Die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben zusammen mit den landeszentralen Trägern der Jugendarbeit (G 5) und den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung erarbeitet.

Die Empfehlungen erhalten Sie auf der Webseite des LVR unter: http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendmter/dokumente_85/EmpfehlungLVRLWLG5KSpVzu72aSGBVIII.pdf


Quelle: LVR-Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" - Ausgabe Januar 2013

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC