Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Es ist eine besondere Anforderung an die Jobcenter, diese Personen zu unterstützen. Sie können ein selbstbestimmtes Leben von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen unterstützen, indem sie diesen Eingliederungsleistungen des SGB II oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zugänglich machen, die zu ihrem Bedarf, ihren Möglichkeiten und ihren Interessen passen. Der Deutsche Verein hat 14 Handlungsprinzipien und Handlungsstrategien erarbeitet, wie Jobcenter Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen unterstützen können.
Die Empfehlungen erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Vereins unter:
https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-6-21_psychisch-beeintraechtigte-grundsicherung.pdf
Quelle: Deutscher Verein