Schweigepflicht und Datenschutz in der Schulsozialarbeit

Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Die pädagogische Beziehungsarbeit gelingt nur dann, wenn sie auf einem Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern basiert. In ihrer Praxis werden den Fachkräften oftmals personenbezogene Daten und persönliche Hinweise anvertraut, die aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders schützenswert sind. Doch welche Informationen dürfen überhaupt dokumentiert, welche weitergegeben werden und unter welchen Umständen? Die landesweite Koordinierungsstelle Schulerfolg sichern hat eine Broschüre herausgegeben, die rechtliche Rahmenbedingungen benennt, Hinweise für die Kommunikation mit Behörden gibt und anhand von Fallbeispielen die Entwicklung von Lösungsstrategien für die Praxis unterstützt.

Die Broschüre erhalten Sie auf der Webseite der landesweiten Koordinierungsstelle unter:
https://www.schulerfolg-sichern.de/service/publikationen.html

 

Quelle: Landesweite Koordinierungsstelle Schulerfolg sichern

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