Überarbeitete Regelwerke zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention

Prävention

Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst überarbeitet. Ebenfalls neu und verbindlicher gefasst wurde die Rahmenordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die Regelungen der bisherigen „Leitlinien“ werden künftig als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche „Ordnung“ Geltung haben und beziehen sich auf alle kirchlichen Stellen, Einrichtungen und kirchlichen Rechtsträger. Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen Missbrauchs und die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz unter:
https://dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/normen-und-leitlinien/

Die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ erhalten Sie direkt unter:
https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2019-207a-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sexuellem-Missbrauch-Minderjaehriger.pdf

Die Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erhalten Sie direkt unter:
https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2019-207b-Rahmenordnung-Praevention.pdf


Pressemitteilung Nr. 207 der Deutschen Bischofskonferenz vom 09.12.2019

 

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